Zusatzausbildungen

Was für Voraussetzungen muss ein Lehrabgänger erfüllen damit eine Zusatzausbildung erfolgsversprechend in Angriff genommen werden kann. 

Generelle Leistungsaspekte

Entscheidend ist der Durchschnittswert von > 4,80 gebildet aus dem Mittel-wert der Summe aller Erfahrungsnoten der berufskundlichen Fächern (BK) und der überbetrieblichen Kurse (üK). Im Qualifikationsverfahren (QV) der Erstausbildung muss die Gesamtnote sowie die Note Berufskunde mindestens 4.6 oder mehr ausweisen.

Vom AA zum AF

Zwei Jahre plus Zusatzunterricht oder drei Jahre

 

Bei Abschlussnote > 5.0

ordentliches Programm der Grundbildung über zwei Jahre. Es wird empfohlen, parallel zur ordentlichen Ausbildung des zweiten und dritten Ausbildungsjahres den Zusatzunterricht der Berufsfachschule (BFS) des ersten Ausbildungsjahres zu besuchen (160 Lektionen).

Bei Abschlussnote < 5.0 ordentliche Ausbildung zum AF in drei Jahren.

Vom AF zum AM

Zwei Jahre plus Zusatzunterricht

 

Es wird empfohlen, parallel zur ordentlichen Ausbildung des dritten und vierten Ausbildungsjahres einen Zusatzunterricht der BFS (160 Lektionen) zu besuchen. Dieser wird je nach Kanton u. a. als separaten Zusatzunterricht (spezielle Klasse) angeboten. Ist dies nicht möglich, besucht die lernende Person zusätzlich den Unterricht in einer Klasse des zweiten Bildungsjahres.