Zusatzausbildungen
Was für Voraussetzungen muss ein Lehrabgänger erfüllen damit eine Zusatzausbildung erfolgsversprechend in Angriff genommen werden kann?
Generelle Leistungsaspekte
Im Qualifikationsverfahren (QV) der Erstausbildung muss die Gesamtnote sowie die Erfahrungsnote mindestens 4.8 oder mehr ausweisen.
Vom AA zum AF
Vom AF zum AM
Zwei Jahre plus Zusatzunterricht oder drei Jahre
Bei Abschlussnote ≥ 4.8
ordentliches Programm der Grundbildung über zwei Jahre. Es wird empfohlen, parallel zur ordentlichen Ausbildung des zweiten und dritten Ausbildungsjahres den Zusatzunterricht der Berufsfachschule (BFS) des ersten Ausbildungsjahres zu besuchen (160 Lektionen).
Bei Abschlussnote < 4.8 ordentliche Ausbildung zum AF in drei Jahren.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ausgelernte Automobil-Fachleute EFZ (AF), die beim Qualifikationsverfahren nicht mindestens die Gesamtnote 4.8 erreicht haben, in der um zwei Jahre verkürzten Lehre Automobil-Mechatroniker/in EFZ (AM) grösstenteils überfordert waren.
Deshalb setzt der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Sektion Zürich die folgende nationale Empfehlung per sofort um: Eine Verkürzung der AM-Grundbildung um zwei Jahre ist nur dann möglich, wenn die Gesamtnote der AF-Grundbildung mindestens 4.8 betrug. Bei einer Gesamtnote unter 4.8 ist eine Verkürzung um ein Jahr zulässig.